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Vollnarkose · Kostenübernahme

Kostenübernahme bei einer
Zahnbehandlung unter Vollnarkose

Ob eine Krankenkasse die Kosten einer Vollnarkose übernimmt, hängt vom Einzelfall und der medizinischen Begründung ab. Wir erklären, worauf es bei gesetzlicher und privater Versicherung ankommt – und begleiten Sie bei den nötigen Schritten.

Der Grundsatz

Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt wird nicht automatisch von der Krankenkasse bezahlt. Maßgeblich ist, ob im konkreten Fall eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – also ob die Behandlung ohne Narkose nicht sicher, nicht zumutbar oder nicht ausreichend planbar durchgeführt werden kann.

Der bloße Wunsch, die Behandlung angenehmer zu erleben, reicht in der Regel nicht aus. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, muss deshalb immer im Einzelfall geprüft und begründet werden.

Gesetzliche Krankenkasse

Wann eine Übernahme möglich sein kann

Bei gesetzlich Versicherten kommt eine Kostenübernahme vor allem in bestimmten Konstellationen in Betracht:

Kinder

Insbesondere bei jüngeren Kindern mit umfangreichem, notwendigem Behandlungsbedarf.

Eingeschränkte Kooperation

Bei Patientinnen und Patienten, bei denen eine Behandlung im Wachzustand nicht sicher möglich ist.

Nachgewiesene schwere Angststörung

Häufig mit einem fachärztlichen Nachweis – dieser kann für die Einzelfallprüfung relevant sein.

Details und das konkrete Vorgehen lesen Sie auf der Seite zur gesetzlichen Krankenkasse.

Private Versicherung

Private Krankenversicherung & Zahnzusatzversicherung

Bei privat versicherten Patienten oder bei einer Zahnzusatzversicherung hängt die Erstattung von den jeweiligen Tarifbedingungen ab. Häufig sind die Leistungen flexibler als in der gesetzlichen Versicherung. Bitte klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung.

Mehr dazu auf der Seite zur privaten Krankenversicherung. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

So gehen wir vor

Wir begleiten Sie bei der Klärung

Vor der Behandlung erstellen wir einen Heil- und Kostenplan beziehungsweise einen konkreten Kostenvoranschlag. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterlagen gegebenenfalls erforderlich sind und ob vorab eine Anfrage bei der Krankenkasse sinnvoll ist.

Einen Überblick über alle Kostenfragen gibt unsere Kostenseite. Zu Zahlungsmodalitäten informiert die Seite Finanzierung – für eine persönliche Einschätzung nehmen Sie gern Kontakt auf.

Kostenfrage individuell klären

Wir besprechen mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme – transparent und individuell.

Oder rufen Sie uns an: 0 53 41 / 409 89 34