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Kosten · Gesetzliche Krankenkasse

Vollnarkose und die
gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Vollnarkose beim Zahnarzt nicht automatisch. Entscheidend ist, ob im Einzelfall eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und entsprechend begründet werden kann.

Der Maßstab

Medizinische Notwendigkeit als Voraussetzung

Bei gesetzlich Versicherten gilt der Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit. Eine Kostenübernahme kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine Behandlung ohne Vollnarkose nicht sicher, nicht zumutbar oder nicht ausreichend planbar wäre.

Nicht ausreichend ist in der Regel der bloße Wunsch, die Behandlung angenehmer zu erleben.

Mögliche Fälle

Wann eine Übernahme infrage kommen kann

Kinder

Insbesondere bei jüngeren Kindern mit umfangreichem, notwendigem Behandlungsbedarf.

Eingeschränkte Kooperation

Bei bestimmten Behinderungen oder fehlender Kooperationsfähigkeit, wenn eine Behandlung im Wachzustand nicht sicher möglich ist.

Nachgewiesene schwere Angststörung

Häufig mit einem entsprechenden fachärztlichen Nachweis, der für die Einzelfallprüfung relevant sein kann.

So gehen wir vor

Wir unterstützen Sie bei der Klärung

Ob eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose übernimmt, hängt vom Einzelfall und der medizinischen Begründung ab. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen gegebenenfalls erforderlich sind und ob vorab eine Anfrage bei der Krankenkasse sinnvoll ist.

Einen Überblick gibt die Seite Kostenübernahme. Privat Versicherte finden Hinweise auf der Seite zur privaten Krankenversicherung. Hintergründe zu den Zielgruppen lesen Sie unter Angstpatienten und Kinder.

Für eine persönliche Einschätzung nehmen Sie gern Kontakt auf.

Kostenübernahme gemeinsam klären

Wir prüfen mit Ihnen, ob in Ihrem Fall eine medizinische Begründung möglich ist, und erstellen einen Kostenvoranschlag.

Oder rufen Sie uns an: 0 53 41 / 409 89 34