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Kosten · Private Krankenversicherung

Vollnarkose, PKV &
Zahnzusatzversicherung

Bei privat Versicherten und bei einer Zahnzusatzversicherung sind die Leistungen oft flexibler als in der gesetzlichen Versicherung. Wie viel erstattet wird, hängt jedoch von den jeweiligen Tarifbedingungen ab.

Worauf es ankommt

Die Erstattung hängt vom Tarif ab

Bei privat versicherten Patienten oder Patienten mit Zahnzusatzversicherung hängt die Erstattung von den jeweiligen Tarifbedingungen ab. Manche Tarife übernehmen Narkosekosten ganz oder teilweise, andere sehen Begrenzungen vor.

Bitte klären Sie die Kostenübernahme möglichst vor der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung. So wissen Sie frühzeitig, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.

Gut zu wissen

Typische Punkte bei privater Absicherung

Tarifabhängig

Ob und in welcher Höhe die Vollnarkose erstattet wird, richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.

Oft flexibler

Private Versicherungen sind bei Narkosekosten häufig kulanter als die gesetzliche Krankenkasse.

Zahnzusatzversicherung

Auch eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Bedingungen einen Teil der Kosten abdecken.

So gehen wir vor

Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung

Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung einreichen können. Damit lässt sich die voraussichtliche Erstattung vorab klären.

Einen Überblick gibt die Seite Kostenübernahme. Gesetzlich Versicherte finden Hinweise auf der Seite zur gesetzlichen Krankenkasse, zu Zahlungsmodalitäten informiert die Seite Finanzierung.

Für Fragen erreichen Sie uns über Kontakt & Anfahrt.

Erstattung vorab klären

Wir stellen Ihnen einen Kostenvoranschlag aus, mit dem Sie die Erstattung mit Ihrer Versicherung klären können.

Oder rufen Sie uns an: 0 53 41 / 409 89 34